Der Erwerb von Gold , Silber und Platin über Münzen ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt. Hierunter fallen sogenannte Bullion-Coins wie American Eagle, Krügerrand, Nugget, Maple Leaf oder der Philharmoniker. Ansonsten handelt es sich um Sammlermünzen, die in der Regel dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen. Um diesen Betrag muss der Edelmetallpreis erst einmal steigen, damit die Käufer einen Gewinn einfahren. Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen unterliegen innerhalb eines Jahres der individuellen Einkommensteuerprogression, anschließend kann das Kursplus steuerfrei kassiert werden. Verluste binnen Jahresfrist lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften ausgleichen. Dazu zählen nach Einführung der Abgeltungsteuer der Handel mit Immobilien, einem geschlossenen Fonds oder anderen physischen Rohstoffen.
Quelle: www.ftd.de, Autor:
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