Mittwoch, 23. März 2011

Wie wird eigentlich mein Goldbesitz versteuert?

Privatanleger investieren immer häufiger in Rohstoffe, sei es aus Angst vor einer ausufernden Verschuldung vieler Länder, einem schwachen Euro oder steigender Inflation. Und so vielfältig die Motive sind, so unterschiedlich sind auch die Anlagemöglichkeiten. Denn neben dem physischen Besitz können Rohstoffe über Fonds, Derivate oder Optionsscheine gehandelt werden. Damit verbunden sind aber auch steuerliche Unterschiede. Die FTD gibt einen Überblick über die einzelnen steuerlichen Folgen.
Der Erwerb von Gold , Silber und Platin  über Münzen ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt. Hierunter fallen sogenannte Bullion-Coins wie American Eagle, Krügerrand, Nugget, Maple Leaf oder der Philharmoniker. Ansonsten handelt es sich um Sammlermünzen, die in der Regel dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen. Um diesen Betrag muss der Edelmetallpreis erst einmal steigen, damit die Käufer einen Gewinn einfahren. Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen unterliegen innerhalb eines Jahres der individuellen Einkommensteuerprogression, anschließend kann das Kursplus steuerfrei kassiert werden. Verluste binnen Jahresfrist lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften ausgleichen. Dazu zählen nach Einführung der Abgeltungsteuer der Handel mit Immobilien, einem geschlossenen Fonds oder anderen physischen Rohstoffen.

Quelle: www.ftd.de, Autor: Robert Kracht

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